AGB
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Produkten über www.urknall-festival.com/collections/shop
§ 1 GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Urknall Events, Jonas Köhler) über den Shop auf der Website https://urknall-festival.com/collections/shop schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Sie können ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) über den „Kaufen“-Button am Ende des Bestellprozesses abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt unverzüglich nach Bestellung durch Bestätigung in Textform (z.B. per Nachricht über die Plattform oder per E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist,
der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 4 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
§ 5 RECHTSWAHL
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 6 KENNTNISNAHME DER SHOP-RICHTLINIEN
(1) Mit dem Vertragsabschluss bestätigen Sie, dass Sie unsere Shop-Richtlinien zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind.
B) Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für den Kauf von Tickets über www.urknall-festival.com
§ 1 GELTUNGSBEREICH, VERANSTALTER
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem
Piraten e.V.
Straße der Jugend 105
03046 Cottbus
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)
und unserem Vertragspartner (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt), der eine Eintrittskarte für das Urknall Festival 2022 vom 22. bis 24. Juli 2022 in Klein Buckow 1 erwirbt bzw. begleitende Leistungen wie einen Camping- oder Fahrzeugparkplatz in Anspruch nimmt.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten auf dem gesamten Festivalgelände, Campinggelände, Parkplatzflächen sowie auf allen Zufahrts- und Verbindungsstraßen.
§ 2 KENNTNIS DER AGB DRITTER, WEITERVERKAUF
(1) Der Käufer mehrerer Eintrittskarten, der nicht selbst der alleinige Teilnehmer ist, sorgt dafür, dass die Teilnehmer, die von ihm die Teilnahmeberechtigung erhalten, Kenntnis von diesen AGB erhalten und sie akzeptieren.
(2) Es ist dem Käufer der Eintrittskarten verboten,
a) die Eintrittskarten zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs zu erwerben oder an Wiederverkäufer weiterzugeben.
b) Eintrittskarten mit nicht-gewerblichen Zwecken weiterzuverkaufen, wenn der Wiederverkaufspreis den vom Veranstalter verlangten Kaufpreis um mehr als 20 % übersteigt.
§ 3 UMTAUSCH, WIDERRUFSRECHT
(1) Bis einschließlich dem 30. April 2022 gewährt der Veranstalter dem Teilnehmer ein Rückgaberecht der vom Teilnehmer erworbenen Eintrittskarten ohne die Angabe von Gründen, solange der Teilnehmer dieses Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf der Eintrittskarte wahrnimmt. Der Teilnehmer muss in diesem Fall das unter www.urknall-festival.de abrufbare Widerrufsformular ausfüllen und an den Veranstalter in elektronischer oder postalischer Form übermitteln.
(2) Ab dem 1. Mai 2022 beruft sich der Veranstalter auf die im BGB unter § 312g Absatz 2 Nummer 9 formulierte Ausnahme des Widerrufsrechts. Das bedeutet, dass dem Teilnehmer ab diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht mehr zusteht, da die vom Veranstalter erbrachte Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen steht, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
§ 4 ANREISE, PARKEN, CAMPEN
(1) Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen am und auf dem Festivalgelände, vom 22. bis 24. Juli 2022, gegen die auf der Website genannten Gebühren, zum Parken und Campen. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die STVO.
(2) Rettungswege dürfen nicht zugestellt oder in ihrer Breite beeinträchtigt werden.
(3) Einem Teilnehmer ist die Nutzung einer Fläche von 3x3 Metern auf dem Campingplatz gestattet.
(4) Einem Teilnehmer mit einem zusätzlichen Parkplatz-Ticket ist die Nutzung einer Fläche von 2,5x5 Metern auf dem Parkplatz gestattet, um dort sein Fahrzeug abzustellen.
(5) Einem Teilnehmer mit einem zusätzlichen Wohnmobil-Ticket ist die Nutzung einer Fläche von 5x8 Metern auf der Wohnmobil-Campingfläche gestattet.
(6) Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche.
(7) Tonträger sind auf dem Campingplatz des Festivalgeländes zugelassen, solange sich andere Personen auf dem Campingplatz davon nicht gestört fühlen. Der Veranstalter und das Sicherheitspersonal vom Urknall Festival behalten sich gesondert das Recht vor, die Nutzung von Tonträgern auf dem Campingplatz zu untersagen.
(8) Das Betreiben einer offenen Flamme ist auf dem Campingplatz untersagt und auf dem Festivalgelände nur an den dafür vorgesehen und ausgewiesenen Stellen erlaubt.
§ 5 EINLASS, EINLASSKONTROLLE
(1) Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder verschlossenem, unversehrtem Festivalarmbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Eintrittskarte vorzuzeigen, die daraufhin gegen das Bändchen eingetauscht wird. Teilnehmern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
(2) Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- und Taschenkontrolle bei den Teilnehmern vorzunehmen. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß Ziffer 6, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Teilnehmers, wenn der Teilnehmer offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
(4) Das Urknall Festival ist ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben auf dem Festivalgelände des Urknall Festivals keinen Zutritt.
(5) Es erfolgt kein Einlass ohne Ausweis oder Fahrerlaubnis oder Pass, Kopien jeglicher Dokumente genügen nicht.
(6) Teilnehmer dürfen keine eigenen Haustiere auf das Camping- und das Festivalgelände mitnehmen.
§ 6 VERBOTENE GEGENSTÄNDE
(1) Auf dem gesamten Camping- und Festivalgelände sind verboten:
(a) Tiere/Haustiere von Teilnehmern, Waffen aller Art (Ausnahme: Polizeikräfte), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, CS-Gas, Pfefferspray, Fahnenstangen sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
(b) ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
(2) Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend einzubehalten.
§ 7 HAUSRECHT, VERHALTENSREGELN, FOTOGRAFIEREN UND FILMEN
(1) Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Teilnehmern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
(a) verbotene Gegenstände (Ziffer 6) mitzuführen,
(b) körperliche Gewalt gegen andere Teilnehmer, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
(c) Gegenstände auf die Bühne oder andere Teilnehmer zu werfen,
(d) außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
(e) bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
(f) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen,
(g) Dekorationen und sonstige Gegenstände auf dem Festivalgelände anzubringen,
(h) Bereiche und Räume zu betreten, die für Teilnehmer nicht freigegeben sind,
(i) auf Bühnen, Zelte, Traversen oder sonstige feste oder bewegliche Bauten zu klettern.
(j) Veranstalter-eigenes Pfand zu sammeln
(2) Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras oder Handys ist auf dem gesamten Festival- oder Campinggelände nur dann gestattet, wenn Aufnahmen für den privaten Gebrauch angefertigt werden und von einer Veröffentlichung der Aufnahmen abgesehen wird. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu filmen, live zu streamen und zu fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Teilnehmer unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (einschließlich digitaler Verbreitung), ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Teilnehmer dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Teilnehmer in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Teilnehmers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
(4) Teilnehmer, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gemäß Ziffer 5 (1)-(3) oder 6 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter mit dem Sicherheitspersonal vom Festivalgelände verweisen und ihnen Hausverbot erteilen. Begeht ein Teilnehmer auf dem Urknall Festival eine Straftat (z.B. Diskriminierung, Herabwürdigung, Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird der Teilnehmer sofort und ohne Vorwarnung vom Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
(5) Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Teilnehmer vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
(6) Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen zu keinem Zeitraum versperrt, beeinträchtigt oder missbraucht werden.
§ 8 BESONDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN, ABSAGE ODER ABBRUCH ALLER ODER EINZELNER PROGRAMMPUNKTE
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung bestehenden Hygieneregeln und behördlichen Auflagen am Veranstaltungsort. Mit dem Einlösen der Eintrittskarte erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, diese Hygieneregeln und Auflagen während des Aufenthalts am Veranstaltungsort vollumfänglich einzuhalten. Der Teilnehmer erhält hierfür bei seiner Ankunft auf Nachfrage einen Ausdruck der Hygieneregeln ausgehändigt. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Regeln kurzfristig vor oder während der Veranstaltung in Abhängigkeit eines jeden Infektionsgeschehens ändern können.
(2) Verstöße gegen die Hygiene- und Infektionsschutzregeln führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
(3) Das Urknall Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Teilnehmer, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Urknall Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch oder Nicht-Stattfinden des Urknall Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in solchen Fällen dem Teilnehmer ein Entgegenkommen hinsichtlich einer Eintrittskartenrückerstattung anzubieten.
(4) Es gilt als vereinbart, dass als höhere Gewalt im Sinne der Ziffer (3) auch die Empfehlung von staatlicher oder kommunaler Seite gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen.
(5) Es gilt als vereinbart, dass höhere Gewalt im Sinne der Ziffer (3) auch gegeben ist, wenn dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen staatlicher oder kommunaler Einrichtungen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(6) Sollte durch politische Entscheidungen des Gesetzgebers ein negatives SARS-CoV-2-Schnelltestergebnis zur Voraussetzung zur Teilnahme am Urknall Festival werden, muss jeder Teilnehmer selbstständig einen solchen Schnelltest tagesaktuell durchführen und am Einlass vorweisen, um am Urknall Festival teilnehmen zu können.
(7) Sollte das Urknall Festival aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aufgrund von Hygieneschutz-Auflagen nicht stattfinden können oder wirtschaftlich für den Veranstalter nicht zumutbar sein, kann der Veranstalter die Veranstaltung ohne Anspruch des Teilnehmers auf Ticketgeld-Rückerstattung innerhalb des Jahres 2022 beliebig verschieben, solange der Veranstalter den Ersatztermin mit mindestens drei Wochen Vorlaufzeit bekannt gibt.
(8) Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch des Festivalgeländes inklusive jeglicher Programmpunkte vom 22. bis 24. Juli 2022. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Urknall Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Teilnehmer hinzunehmen.
§ 9 GESUNDHEITSBEEINTRÄCHTIGUNG DURCH LAUTSTÄRKE
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass beim Urknall Festival insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Teilnehmer vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
§ 10 JUGENDSCHUTZ
Für das Urknall Festival gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
§ 11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
(3) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er das gesamte Festivalgelände und alle Park- und Campingflächen auf eigene Gefahr betritt. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen oder Sachschäden durch Unachtsamkeit und auch nicht für Schäden die z.B. während künstlerischer Darbietungen entstehen.
§ 12 ANWENDBARES RECHT; SONSTIGES
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.